Urlaubsreise – Reklamation und Schadensersatz
Reklamationen sind eine äußerst ärgerliche Sache. Sie kosten äußerst viel Zeit, Geduld und Nerven. In einigen Fällen werden sie sogar abgelehnt oder es entsteht ein langjähriger, juristischer Prozess, der aus einem Urlaub für die Erholung, einen höllischen Trip macht. Damit am Ende weder die eigene Haushaltskasse einbricht, noch die Nerven, sollten daher wichtige Dinge beachtet werden.
Reklamation im Reisebüro und beim Reisevermittler:
Für alle Fehler, die nicht vom Reisenden selber, sondern durch das Reisebüro oder den Reisevermittler entstanden sind, müssen jene vollständig für die Kosten aufkommen. Wenn beispielsweise das falsche Hotel gebucht wurde, ist dies auf jeden Fall ein Grund zur Reklamation. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld, sich sämtliche Modalitäten der Reise schriftlich bestätigen zu lassen. Telefonische Anfragen oder Gespräche sollten entsprechend auch schriftlich festgehalten werden. Daher kann der Reisende den Wunsch äußern, sich die abgesprochenen Dinge noch einmal via E-Mail zuschicken zu lassen, damit ein solches Schriftdokument auch vorhanden ist.
Reklamation der Flugreise:
Für Verspätungen und Ausfälle der Flüge sind ausschließlich die Fluggesellschaften verantwortlich, sofern keine höhere Gewalt im Spiel ist. Die Flugtickets, sofern vorhanden, sollten auf jeden Fall beibehalten werden. Viele Reklamationen scheitern aufgrund der Tatsache, dass unachtsam mit den Dokumenten umgegangen wird. Innerhalb der Pauschalreise gilt es zu beachten, dass ab 4 Stunden Zeitunterschied zum ursprünglichen Flugtermin, bereits Ansprüche für eine Reklamation der Flugreise entstehen können.
Reklamation des Hotels:
Im Gegensatz zum Flug gilt es beim Hotel deutlich mehr zu beachten, da nicht nur eine ordentliche Dokumentation verlangt wird, sondern auch die passenden Schritte durchgeführt werden müssen. Innerhalb der Pauschalreise existiert stets ein Reiseveranstalter und dieser räumt sich das Recht ein, eine Chance zu erhalten, auftretende Mängel beseitigen zu lassen. Häufig wird eine Kontaktmöglichkeit für eine Reiseleitung vor Ort oder eine Service-Hotline zur Verfügung gestellt werden. Diese gilt es unbedingt zu kontaktieren. Sollte die Reiseleitung sich weigern zu helfen oder entsprechend andere Abweichungen auftreten, sollte stets die Service-Hotline angerufen werden, um sich in solchen Fällen kund zu tun. Denn selbst wenn das Hotel schlechtes Essen, verschimmelte Badezimmer und Waschbären in den Kopfkissen aufweist, ist eine Reklamation der Hotelleistung äußerst schwierig, wenn der Reiseveranstalter nicht informiert wurde. Die Reiseleitung vor Ort ist schließlich nicht nur für die Organisation von weiteren Angeboten dar, sondern besitzt einen tatsächlichen Betreuungscharakter und eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Hotels. Mängel sollten sich unbedingt schriftlich von der Reiseleitung bestätigen lassen.
Darüber hinaus sollten Mängel, sofern möglich, auch bildlich erfasst werden. Das vorher überspitzt dargestellte Beispiel mit den Waschbären im Kopfkissen ist ein solcher Fall. Auch wenn es häufiger zu Kakerlaken und Ameisenproblemen kommt, ist das Auftreten von Belästigungen aus dem Tierreich schwer feststellbar, wenn eben jene Tiere verschwunden sind, sobald Hilfe ins Hotelzimmer geholt wird. Es sollte daher auch visuell alles dokumentiert werden.
Reklamationen der Reise werden erst im Anschluss der Reise durchgeführt. Die Mängelbeseitigung wird möglichst noch vor Ort durchgeführt, sofern möglich. Zur Mängelbeseitigung, kann aber auch das Hotel herangezogen werden, wodurch das Urlaubsklima noch gewahrt bleiben kann.
Allgemein gilt es zu beachten, möglichst ruhig zu bleiben, da in Rage häufiger Fehler auftreten können und so wichtige Dokumentationen am Ende nicht durchgeführt wurden. Sollte ein Reisemangel dazu führen, dass eine Person oder ein Gut zu Schaden kommt, sollten darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Ansprüche geprüft werden. Eine Rechtsberatung mit Schwerpunkt Reiserecht ist insbesondere für jene Personen zu empfehlen, die eine Rechtsversicherung abgeschlossen haben oder jene, die besonders schwere Fälle erlebt haben. Reklamationen sind äußerst langwierig, weshalb viel Geduld mitgebracht werden muss. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch. Notfalls kann der Fall vollständig zu Händen einer Rechtsanwaltskanzlei gehen.
Autor: Bernsteinfuchs. Bildnachweis: Pixabay.