Preisminderung bei Reisemängeln
Nicht immer ist der Urlaub ein voller Erfolg so wie man ihn sich erhoffte hat. Am Urlaubsort können sein ungepflegter Pool, minderwertiges Essen oder gar schmutzige Zimmer die Freude an den Ferien schnell trüben. Auch lärmende, staubige Baustellen im Hotel sind oft ein Ärgernis, das den Urlaub verdirbt. Bei solchen Reisemängeln auf Ihrer Pauschalreise haben Sie jedoch die Möglichkeit, zu reklamieren. Die Reiseanbieter sind nämlich verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, wie sie im Urlaubsprospekt dargestellt sind. Sind Sie als Kunde aus gerechtfertigten Gründen mit Ihrem Urlaub unzufrieden, so besteht die Möglichkeit, auf Grund von Reisemängeln eine Preisminderung einzufordern. Die sogenannte Frankfurter Tabelle dient Ihnen dabei als Orientierungshilfe und gibt Auskunft darüber, wie viel Sie sich auf Grund von aufgetretenen Mängeln vom ursprünglichen Reisepreis zurückerstatten lassen können (siehe Bild unten).
Was versteht man unter Reisemängeln?
Werden die Leistungen am Urlaubsort nicht in der Form erbracht, wie es mit dem Reiseveranstalter vereinbart war, so hat man nach den Ferien das Recht, diesen Mängel geltend zu machen und eine Preisminderung zu fordern. Nach Beendigung der Reise kann man einen Teil des entrichteten Reispreises zurückfordern.
Es ist empfehlenswert, während des Urlaubs schon zu dokumentieren, worin diese Mängel genau bestehen. Natürlich sollte man zunächst einmal versuchen, schon im Urlaub eine Verbesserung zu verlangen. Oft kann das verlegen in ein anderes Zimmer oder ein anderes Hotel das Problem lösen und man kann den Urlaub doch noch genießen. Ist das jedoch nicht möglich, so gilt es, von den Mängeln Fotos oder Filmaufnahmen zu machen, die man zu Hause als Beweise vorlegen kann. Auch eine schriftliche Bestätigung von der Reiseleitung ist hilfreich und wenn andere Gäste unter den gleichen Umständen gelitten haben, können sie auch von diesen Personen eine kurz Bestätigung mit Angebe von Nehmen und Adressen einfügen.
Kommen Sie dann wieder nach Hause, so sollten Sie einen eingeschriebenen Brief an den Reiseveranstalter senden, dem Sie die Beweise für die Mängel beifügen. Ebenfalls sollten Sie eine Preisforderung stellen, die sich nach der Frankfurter Tabelle orientiert. Grundsätzlich gilt, dass man die Ansprüche spätestens zwei Jahre nach der Rückkehr aus dem Urlaub geltend machen muss.
Entschädigung auch bei Transportproblemen möglich
Nicht nur für Probleme am Urlaubsort können Sie sich entschädigen lassen. Auch wenn es beim Flug zu Verspätungen oder gar zu Ausfällen oder Transportverweigerung kommt, können Ihnen Entschädigungen zustehen. Die EU Fluggastverordnung reguliert dabei die Höhe der Entschädigung, die abhängig von Flugziel und Dauer der Verspätung durchaus mehrere hundert Euro betragen kann.
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