Wann, wie und mit wem kommt ein Reisevertrag zustande?
Der Reisevertrag bedarf keiner besonderen Form, insbesondere auch keiner Schriftform. Er kann daher auch telefonisch oder mündlich geschlossen werden. Allerdings hat der Veranstalter dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung auszuhändigen, bei deren Fehlen jedoch die Wirksamkeit eines vorherigen Vertragsschlusses unangetastet bleibt.