Was tun, wenn die ecard im Ausland ignoriert wird?
Falls man im EU-Ausland die Hilfe eines Arztes benötigt oder wird ins Spital eingeliefert, muss man in der Theorie bloß mit der ecard winken - genauer gesagt deren Hinterseite namens EKVK (steht für Europäische Krankenversicherungskarte) -, und schon wird alles elektronisch mit der heimischen Kasse abgerechnet. Häufig läuft es allerdings weniger glatt ab. Ein Fall unter vielen: Kleinkind schlägt sich im Urlaub in Südtirol - also Italien - eine Platzwunde, im Spital beim Nähen will mit der Karte niemand etwas anfangen können, man einigt sich darauf, eine Rechnung zu schicken. Das ist immerhin noch Glück, denn oft wird auch gleich Bargeld verlangt.
Der Patient kann in solchen Fällen nichts anderes tun, als die Rechnung dann zu Hause bei seiner Kasse einzureichen. Problem Nummer eins: Es werden nur 80 Prozent zurückerstattet; Problem Nummer zwei: und zwar des Betrags, der auch in der Heimat für einen Wahlarzt ersetzt worden wäre. Hier kann es leider empfindliche Preisdifferenzen geben. Besonders teuer kann es werden, wenn man versehentlich in einer Privatklinik gelandet ist (was allerdings auch schon manchem Skifahrer in Kitzbühel passiert sein soll).
Wie soll man nun im Ausland vorgehen?
- wenn es die Erkrankung erlaubt, lässt man sich vor Ort öffentliche Vertragsärzte und -einrichtungen nennen (denn Privatärzte wollen immer Bares sehen);
- ansonsten gleich ein öffentliches Spital aufsuchen, das muss die EKVK an sich annehmen;
- bereits bei der Behandlung die EKVK - Hinterseite der ecard - vorweisen;
- sich nicht abwimmeln lassen und auf geltendes EU-Recht pochen.
Nützt das alles nichts, sollte man besonders auf die Rechnung achten. Die heimischen Kassen akzeptieren zwar auch Rechnungen in Fremdsprache, doch müssen darauf jedenfalls detailliert die erbrachten Leistungen angeführt werden (z. B. „Injektion, Wundreinigung, Naht" etc., „Behandlung" ist definitiv zu wenig). Denn für die einzelnen Positionen rechnet die Gebietskrankenkasse dann ihre entsprechenden Sätze aus, von deren Summe dann 80 Prozent an den Einreicher erstattet werden. Man muss hier unbedingt erfragen, was da in Fremdsprache draufsteht, und eventuell noch eine detailliertere Rechnung verlangen.
Woran viele auch nicht denken: Krankenrücktransporte werden von den heimischen Kassen nicht finanziert. Bezahlt wird lediglich die Fahrt ins nächstgelegene Krankenhaus.
Tipp: Wer nicht über eine entsprechende private Versicherung dank Automobilclub, Kreditkarte etc. verfügt, sollte sich überlegen, ob er nicht eine Reiseversicherung abschließt, die auftretende Differenzen üblicherweise deckt (Achtung, erst in die Versicherungsbedingungen schauen!).
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